Der Bebauungsplan Steilshoop 8 für den Geltungsbereich Gründgensstraße — Ostgrenze des Flurstücks 582 der Gemarkung Steilshoop — Ruwoldtweg — Eichenlohweg — Hordgrenze des Flurstücks 98 und Westgrenze des Flurstücks 580 der Gemarkung Steilshoop (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 516) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-02
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Deutschen Bundespost und der Hamburgischen Electricitäts-Werke, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 516]