Der Bebauungsplan Sasel 6 für den Geltungsbereich Saseler Chaussee — über die Flurstücke 825, 3350 und 826 der Gemarkung Sasel — Saseler Chaussee — Nordostgrenzen der Flurstücke 598 und 4483, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 838, Nordgrenze des Flurstücks 4476 der Gemarkung Sasel — Stratenbarg — Saseler Markt — Nordwest- und Ostgrenze des Flurstücks 574, Ostgrenzen der Flurstücke 518 bis 515 der Gemarkung Sasel — Waldweg — Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5460 der Gemarkung Sasel — Berner Weg — Süd- und Westgrenze des Flurstücks 889, Westgrenze des Flurstücks 885, Südgrenze des Flurstücks 883 der Gemarkung Sasel — Dweerblöcken — Südgrenzen der Flurstücke 879, 877 und 876, Südwestgrenze des Flurstücks 876 der Gemarkung Sasel — Kunaustraße — Redder — über das Flurstück 962 der Gemarkung Sasel — Kunaustraße — Südwestgrenze des Flurstücks 870, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 871, Südwestgrenze des Flurstücks 858 der Gemarkung Sasel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 518) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-03
texte
[§2 Nr.1 | Für die an der Saseler Chaussee, an der Stadtbahnstraße und auf der Nordseite des Saseler Marktes zulässige Bebauung sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an den zu den Straßen gerichteten Außenwänden, Türen und Fenstern vorzusehen.][§2 Nr.2 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.3 | Auf dem Flurstück 838 der Gemarkung Sasel ist innerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein eingeschossiges Clubhaus mit den für die festgesetzte Nutzung „Sportplatz" notwendigen Räumen zulässig. Im übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus auf der Sportplatzfläche nicht zulässig.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§3 Nr.1 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die auf den Saseler Markt wirkenden Gebäudeseiten sind in Verblendmauerwerk auszuführen.][§3 Nr.2 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Für die Dachdeckung sind mit Ausnahme der Bebauung auf den Flurstücken 835 und 4474 Dachziegel oder Dachpfannen zu verwenden.][§3 Nr.3 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Alle Bauvorhaben sind so zu gestalten, daß sie mit den benachbarten Bauten im Farbton der verwendeten Baustoffe zusammengehörige Gruppen bilden.][§3 Nr.4 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Traufhöhe und Dachneigung sind mit Ausnahme der Bebauung auf den Flurstücken 835 und 4474 den Nachbargrundstücken anzugleichen.][§3 Nr.5 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Staffelgeschosse sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 518]