Der Bebauungsplan St. Georg 18 für den Geltungsbereich St. Georgs Kirchhof — Alstertwiete — An der Alster — Außenalster — An der Alster — Nordostgrenze des Flurstücks 155 der Gemarkung St. Georg-Nord — Koppel (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2013-10-28
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.
werden.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet an der Straße Alstertwiete sind Wohnungen oberhalb des sechsten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet an der Straße Alstertwiete auf den Flurstücken 109 bis 111, 113 und 155 der Gemarkung St. Georg-Nord ist das Staffelgeschoß ringsum um 1,5 m zurückzusetzen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 114]