Der Bebauungsplan Billstedt 32 für den Geltungsbereich Bille — Westgrenze des Flurstücks 1162 der Gemarkung Schiffbek — Billstedter Hauptstraße — über die Flurstücke 1132 bis 1129, 1127 bis 1125, 1123 und 1122 der Gemarkung Schiffbek, Westgrenzen der Flurstücke 725 und 726 der Gemarkung Kirchsteinbek — Korverweg — Schöfferstieg — Kapellenstraße — Ostgrenzen der Flurstücke 730 und 729 der Gemarkung Kirchsteinbek — Steinbeker Hauptstraße — Ostgrenze des Flurstücks 720 der Gemarkung Kirchsteinbek — Steinbeker Weg — Ostgrenze des Flurstücks 688, über das Flurstück 687 der Gemarkung Kirchsteinbek — Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-03-12
texte
[§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.2 | Auf dem Flurstück 1057 der Gemarkung Schiffbek sind Anlagen für sportliche Zwecke zulässig.][§2 Nr.3 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt hamburg|Ortsteil: 131]