[§2 Nr.1 | Über dem Altspülfeld ist eine Basisdichtung, bestehend aus einer 150 cm starken mineralischen Dichtschicht aus homogenem klassierten Schlick und einer Kunststoffbahn (Polyethylen-Bahn) zu bauen.][§2 Nr.2 | An der Innenseite der Randstützkörper ist die Basisdichtung bis zur jeweils benachbarten Einlagerungshöhe hochzuziehen.][§2 Nr.3 | Die Außenflächen der Randstützkörper sind unmittelbar nach Abschluß des jeweiligen Teilbauabschnittes zu bepflanzen.][§2 Nr.4 | Das anfallende Poren- und Sickerwasser aus dem Hügelinneren ist in einem geschlossenen System gesondert zu sammeln und vor Einleitung in die offene Vorflut einer dem Stand der Technik entsprechenden mehrstufigen Klärung zuzuführen.][§2 Nr.5 | Bei Auftreten von Grundwasserverunreinigungen ist die Einrichtung einer Abschöpfbrunnengalerie vorzusehen, die den Zufluß von kontaminiertem Wasser zu den Brunnen der Hamburger Wasserwerke unterbindet.][§2 Nr.6 | Das von der rekultivierten Lagerstätte anfallende Oberflächenwasser ist über ein offenes Grabensystem der Vorflut zuzuführen.][§2 Nr.7 | Über der oberen Schlickdichtung ist eine rekultivierbare Abdeckschicht aufzubringen und nach Maßgabe des Grünordnungsplans Francop 5 zu bepflanzen.][§2 Nr.8 | Abweichend von Abschnitt VIII Nummer 3 letzter Spiegelstrich der Anlage zur Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 und der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) bedürfen Aufschüttung und Baustellenabwicklung einer Zustimmung nach § 62 der Hamburgischen Bauordnung.]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 719]