Der Bebauungsplan Lurup 33 für den Geltungsbereich Franzosenkoppel - Westgrenze des Flurstücks 1981, Südgrenze des Flurstücks 961 der Gemarkung Lurup - Veermoor - West- und Südgrenze des Flurstücks 939 der Gemarkung Lurup - Limosenweg - Friedrichshulder Weg - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2000, Südgrenze des Flurstücks 965, Ostgrenze des Flurstücks 1978 der Gemarkung Lurup - Ockerstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-01
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet sind Läden, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]