• XPLAN_BP_PLAN_0f663b42-fddd-47e9-98b6-34ca3190209a

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    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marmstorf29
    xpPlanDate
    • 2017-07-17
    name
    • Marmstorf29
    internalId
    • c8f96a94-66ab-4207-807d-41851eb14131
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Marmstorf 29 für den Geltungsbereich zwischen Langenbeker Weg, Marmstorfer Weg, Nymphenweg und Harburger Stadtpark (Bezirk Harburg, Ortsteil 709) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Marmstorfer Weg – über das Flurstück 3341, Nordgrenze des Flurstücks 460 (Elfenwiese), West- und Nordgrenze des Flurstücks 2747, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 2746, Nordgrenze des Flurstücks 2478, über das Flurstück 2478, über die Flurstücke 443, 444 (Weg) und 446, Ostgrenzen der Flurstücke 446, 453, 454, 456, 457, 458, 460 (Elfenwiese) und 467, Nordwest-, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 3521, Südostgrenze und Südgrenze des Flurstücks 3520, Südgrenze des Flurstücks 2715, Ostgrenzen der Flurstücke 3718 und 3715, Nordostgrenze des Flurstücks 3714, über die Flurstücke 478, 3376, 476, 475 und 474, Nordgrenze des Flurstücks 472 (Langenbeker Weg) der Gemarkung Marmstorf – Langenbeker Weg.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, 1062), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung um bis zu 100 vom Hundert (v. H.) überschritten werden.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Loggien, Wintergärten, Balkone und Sichtschutzwände bis zu 2 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Entlang der Straßen Marmstorfer Weg und Langenbeker Weg sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Seiten der Gebäude nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Wohn- und Schlafräume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.6.1 | Außenwände der Gebäude sind mit Mauerziegeln oder Riemchen in beigen, roten oder braunen Farbtönen zu verblenden. Für die Fassaden und Fensterrahmen sind je Gebäude oder Gebäudegruppe einheitliche Farben zu verwenden.][§2 Nr.6.2 | Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen.][§2 Nr.6.3 | Es sind nur Flachdächer sowie Sattel- und Pultdächer zulässig. Für die Dachdeckung mit Dachsteinen oder Dachziegeln sind nur rote oder rotbraune Farbtöne zu verwenden.][§2 Nr.7 | Je Einzelhaus sowie Doppelhaushälfte sind mindestens ein kleinkroniger Laubbaum oder zwei Obstbäume zu pflanzen.][§2 Nr.8.1 | Es sind standortgerechte, einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden.][§2 Nr.8.2 | Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm und kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.8.3 | Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.9 | Für zu pflanzende und zu erhaltende Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dabei sind Charakter und Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzung zu erhalten.][§2 Nr.10 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und auf Flächen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume, Baumreihen und Gehölzgruppen unzulässig.][§2 Nr.11 | Auf den Flächen des Anpflanzungsgebotes sind 5 v. H. Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 95 v. H. Sträucher zu pflanzen. Dabei ist je 2 m² eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.12 | Dächer von Garagen und Carports sind mit einer Neigung bis zu 6 Grad auszuführen und mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.13 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.14 | Rad- und Fußwege sowie Stellplätze außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Das auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen anfallende Niederschlagswasser ist auf dem jeweiligen Grundstück zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird.][§2 Nr.16 | Gräben und Mulden der offenen Oberflächenentwässerung sind vegetationsfähig und mit abgeflachten Uferböschungen anzulegen.][§2 Nr.17 | Auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln zum Beispiel in Form von Natrium-Niederdruck-, Natrium-Hochdruck- oder LED-Lampen auszustatten. Die Leuchtanlagen sind staubdicht auszuführen und zu den Außenbereichsflächen hin abzuschirmen oder so herzustellen, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden.][§2 Nr.18 | Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen mit Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen können bei der Errichtung von Hausgruppen ausnahmsweise Stellplätze zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 709]
    veraenderungssperre
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    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-07-17
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
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    planArt
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