Der Bebauungsplan Rönneburg 25/Sinstorf 21 für den Geltungsbereich südlich des Rönneburger Kirchwegs (Bezirk Harburg, Ortsteile 706 und 708), wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Westgrenzen der Flurstücke 149 und 1850, Nordwest-, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1850, über die Flurstücke 152, 151 und 150, Ostgrenze des Flurstücks 149, über das Flurstück 149 der Gemarkung Langenbek.
technHerstellDatum
2015-04-21
texte
[§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Loggien, Balkone und Sichtschutzwände bis zu 1,5 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Putzbauten sind in hellen Farbtönen auszuführen; bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Farbtöne zu verwenden.][§2 Nr.3 | Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen.][§2 Nr.4 | Für die Dachdeckung der Hauptgebäude sind nur rote oder anthrazitfarbene Materialien zulässig.][§2 Nr.5 | Es sind nur Sattel- und Pultdächer mit einer Neigung zwischen 15 Grad und 50 Grad zulässig.][§2 Nr.6 | Für die zu erhaltenden Wallhecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit Bäumen und Sträuchern so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Gehölzpflanzung erhalten bleiben.][§2 Nr.7 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.8 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.10 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.11 | Mit Ausnahme der mit „A" bezeichneten Bereiche ist das abfließende Niederschlagswasser der privaten Grundstücksflächen über Gräben oder Mulden in das vorhandene offene Entwässerungssystem abzuleiten.][§2 Nr.12 | In den Wohngebieten sind Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.13 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Wohnbau- und Straßenverkehrsflächen außerhalb der mit „B" bezeichneten Bereiche die Flurstücke 916, 1397 und eine Teilfläche des Flurstücks 177 der Gemarkung Sinstorf sowie eine Teilfläche des Flurstücks 1851 der Gemarkung Langenbek zugeordnet.][§2 Nr.14 | Die Ausgleichsmaßnahmen werden gesammelt zu 72 vom Hundert (v. H.) den Wohnbauflächen und zu 28 v. H. den Straßenverkehrsflächen zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 706, 708]