Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 10 für den Geltungsbereich Eichelhäherkamp — Westgrenze des Flurstücks 193, über das Flurstück 1784, Westgrenzen der Flurstücke 256, 269, 270 (Tannenhof), 1834, 344 und 345, über das Flurstück 134 (Bilenbarg), Westgrenzen der Flurstücke 346 und 405 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt — Fiersbarg — über die Flurstücke 1828 und 1833, Ostgrenzen der Flurstücke 1827 und 1829, Südgrenzen der Flurstücke 1829 und 1827, Ostgrenzen der Flurstücke 404 und 361 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt — Huulkamp — über das Flurstück 270 (Tannenhof), Ostgrenzen der Flurstücke 232 und 222 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt — Seebarg — Ostgrenze des Flurstücks 209 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-01-13
texte
[§2 Nr.1 | Soweit bei eingeschossigen Gebäuden die Dachneigung auf 15 Grad begrenzt ist, wird ein Staffelgeschoß ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In dem Gebiet mit einseitig offener Bauweise sind die Gebäude traufständig an der Nordgrenze der Grundstücke zu errichten.][§2 Nr.3 | Auf der als Sportanlage festgesetzten Fläche sind bauliche Anlagen des Hochbaus nur innerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils zulässig. Die Gebäudehöhe darf für Clubhäuser und andere bauliche Anlagen des Hochbaus wie Wasch-, Umkleide- und Geräteräume nicht mehr als 5,0 m, für Hallen nicht mehr als 10,0 m über Geländeoberfläche betragen.][§2 Nr.4 | Für das Neubaugebiet ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 521]