[§2 Nr.1 | Im Kleinsiedlungsgebiet und in den Wohngebieten sind die Giebel der Wohngebäude der Straßenrandbebauung zur Straße Durchdeich gerichtet anzuordnen; ausgenommen ist das allgemeine Wohngebiet südlich des Spielplatzes.][§2 Nr.2 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 50 cm über der das geplante Gebäude umgebenden Geländehöhe liegen.][§2 Nr.3 | Auf den überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb der Baugrenzen sind Geländeaufhöhungen bis maximal 20 cm zulässig.][§2 Nr.4 | Für Wohngebäude sowie für Gebäude innerhalb der mit (A) bezeichneten Fläche des Gewerbegebiets sind nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad zulässig.][§2 Nr.5 | Die Drempelhöhe wird beidseitig auf je 1 m begrenzt.][§2 Nr.6 | Seitliche Anbauten an Wohngebäude in der Straßenrandbebauung sind von der straßenseitigen Baugrenze um mindestens 1 m zurückzusetzen.][§2 Nr.7 | Die Außenwände von Gebäuden sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen; ausgenommen hiervon sind die Flurstücke 5727, 5728, 4748, 5729 und 5730 der Gemarkung Kirchwerder sowie die nicht mit (A) bezeichnete Fläche des Gewerbegebiets. Für die Giebelflächen der Dachgeschosse sind Holzverkleidungen zulässig.][§2 Nr.8 | Im Gewerbegebiet sind auf der nicht mit (A) bezeichneten Fläche für die farbliche Außengestaltung der Gebäude nur schwache gebrochene Farbtöne zulässig.][§2 Nr.9 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen) unzulässig.][§2 Nr.10 | Innerhalb der mit (A) bezeichneten Fläche sind nur die zum Gewerbegebiet gehörenden Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie Büronutzungen zulässig.][§2 Nr.11 | Neubauten sind an Einrichtungen zum Sammeln und zur Förderung von Abwässern, die für die Entwässerung mehrerer Grundstücke bestimmt sind, anzuschließen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 607]