• XPLAN_BP_PLAN_11d9b19d-2e4c-4b7b-9aa8-35fa9e4479e5

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_11d9b19d-2e4c-4b7b-9aa8-35fa9e4479e5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eppendorf10
    xpPlanDate
    • 1966-02-14
    name
    • Eppendorf10
    internalId
    • 16c7b6a3-d23c-4d9f-9881-7bc947f15e0c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eppendorf 10 für das Plangebiet Tarpenbekstraße — über das Flurstück 26 der Gemarkung Eppendorf bis zu den Bahnanlagen — Alsterkrugchaussee — Eppendorfer Landstraße — Lokstedter Weg — Kegelhofstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 405) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. Die Dächer sollen höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagen unter Erdgleiche dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile im Wohngebiet sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 405]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-02-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a1afe0f8-855a-4c50-8859-8a8f5a0f74f1]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung