• XPLAN_BP_PLAN_11e0cd91-2d77-4cd7-8ed4-df39b37c687b

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    • XPLAN_BP_PLAN_11e0cd91-2d77-4cd7-8ed4-df39b37c687b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg45
    xpPlanDate
    • 2016-09-15
    name
    • StGeorg45
    internalId
    • 8dc9d608-2614-4870-8d1c-232f5e1da871
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan St. Georg 45 für den Geltungsbereich zwischen An der Alster und Koppel, (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: An der Alster – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 943 – Koppel – Süd- und Westgrenze des Flurstücks 943 der Gemarkung St. Georg-Nord.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind in den oberirdischen Geschossen Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Schank- und Speisewirtschaften und ausnahmsweise Wohnungen zulässig. In den unterirdischen Geschossen sind Stellplätze sowie Abstell- und Technikräume allgemein zulässig. Darüber hinaus sind im Vorhabengebiet Nebenanlagen gemäß § 14 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), allgemein zulässig. 3. Im Vorhabengebiet „Wohnen“ ist in den oberirdischen Geschossen nur Wohnen zulässig. In den unterirdischen Geschossen sind Stellplätze sowie Abstell- und Technikräume allgemein zulässig. Darüber hinaus sind im Vorhabengebiet Nebenanlagen gemäß § 14 Absatz 1 BauNVO allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.][§2 Nr.4 | Im Vorhabengebiet „Büro“ ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.5 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an den Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Entlang der Straße An der Alster ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1489), aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der 39. BImSchV aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig. Entlang der Straße An der Alster sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für NO2 unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen und Stellplätze sind nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.8 | Im Vorhabengebiet „Büro“ darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden, im Vorhabengebiet „Wohnen“ darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,95 überschritten werden.][§2 Nr.9 | Im Vorhabengebiet „Büro“ und im Vorhabengebiet „Wohnen“ ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu HmbGVBl. Nr. 40 Freitag, den 30. September 2016 451 einer Breite von 3 m und einer Tiefe von 1,5 m zulässig. An den zur Straße An der Alster gerichteten Fassaden sind Überschreitungen der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker unzulässig. In den Vorhabengebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen nur bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.][§2 Nr.10 | Für den nach der Planzeichnung zu erhaltenden Baum ist bei Abgang eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Der Ersatzbaum muss einen Stammumfang von mindestens 30 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für die nach der Planzeichnung zu pflanzenden Bäume sind kleinkronige Bäume zu verwenden. Diese Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.11 | In den mit „(A)“ bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind jeweils mindestens fünf einheimische, standortgerechte Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Die Flächen sind zudem flächig mit standortgerechten Sträuchern zu bepflanzen, wobei je m² Fläche ein Strauch zu pflanzen ist.][§2 Nr.12 | In der mit „(B)“ bezeichneten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mindestens fünf großkronige, einheimische, standortgerechte Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Die Fläche ist zudem flächig mit standortgerechten Sträuchern zu bepflanzen, wobei je m² Fläche ein Strauch zu pflanzen ist.][§2 Nr.13 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind mindestens 10 vom Hundert der Flachdachflächen von Gebäuden mit einem mindestens 25 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und intensiv zu begrünen. Mindestens 5 vom Hundert der genannten Dachflächen von Gebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Im Vorhabengebiet „Wohnen“ sind mindestens 45 vom Hundert der Flachdachflächen von Gebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.14 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege und Terrassen beanspruchten Tiefgaragenflächen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Stellplätze sind mit einem vegetationsfähigen Aufbau herzustellen. In der mit „(B)“ bezeichneten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus vollflächig mindestens 100 cm betragen.][§2 Nr.15 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten nur innerhalb der mit „(C)“ und „(D)“ bezeichneten Flächen zulässig. Die Aufbauten sind gruppiert anzuordnen und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Innerhalb der Fläche „(C)“ darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten nicht überschritten werden. Innerhalb der Fläche „(D)“ darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten bis zu einer Höhe von 1,50 m überschritten werden.][§2 Nr.16 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten nur innerhalb der mit „(C)“ und „(D)“ bezeichneten Flächen zulässig. Die Aufbauten sind gruppiert anzuordnen und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Innerhalb der Fläche „(C)“ darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten nicht überschritten werden. Innerhalb der Fläche „(D)“ darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Haustechnik und Fahrstuhlüberfahrten bis zu einer Höhe von 1,50m überschritten werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-09-15
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 23.01.1990, zuletzt geändert am 22. 04.1993]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6669cd37-9137-4bcd-b8ce-a167fa56ed61]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • Vorhabenbezogener BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung