Der Bebauungsplan Bergedorf 39 für den Geltungsbereich Billwerder Billdeich — Ladenbeker Furtweg — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2043 der Gemarkung Billwerder — Ladenbeker Furtweg — Ostgrenzen der Flurstücke 2032 und 2035, über die Flurstücke 381 und 295 zur nord- und südöstlichen Grenze des Flurstücks 2091 der Gemarkung Billwerder — Ladenbeker Furtweg — Oberer Landweg — Nordgrenze der Bahnanlagen — von der Westgrenze des Flurstücks 213 über das Flurstück 2010 zur Westgrenze des Flurstücks 2132, Westgrenzen der Flurstücke 2125 und 2038 der Gemarkung Billwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2017-05-15
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]