• XPLAN_BP_PLAN_12a537fa-5dda-4607-a5e1-83e69dd213bd

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_12a537fa-5dda-4607-a5e1-83e69dd213bd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen29
    xpPlanDate
    • 1998-07-02
    name
    • Othmarschen29
    internalId
    • 9f7dfa54-5645-487d-9718-3645c24183dd
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Othmarschen 29 für den Geltungsbereich zwischen Parkstraße – Jungmannstraße – Droysenstraße – Walderseestraße (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-06
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche“ bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Für Baum- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden.][§2 Nr.3 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen und für Hecken sowie für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Laubgehölzen vorzunehmen und zu pflegen. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.4 | Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.5 | Außenwände von Nebengebäuden und Stützen von Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | Flachdächer, soweit sie nicht als Dachgarten genutzt werden, sowie Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.8 | Für die mit „(A)“ bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Festsetzungen:][§2 Nr.8.1 | Bei Giebelanbauten ist das Profil des vorhandenen Gebäudes aufzunehmen. Walm- und Krüppelwalmdächer sind unzulässig. Für die Dachdeckung sind dunkelgraue Dachziegel zu verwenden. Die Außenwände der Gebäude sind in weißem Putz auszuführen.][§2 Nr.8.2 | Bei eingeschossigen traufseitigen Anbauten ist von den vorhandenen Gebäudeecken ein Abstand von mindestens 1 m einzuhalten. Für traufseitige Anbauten sind nur Flachdächer zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
    plangeber
    • [Name: 218]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1998-07-02
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8c3af656-ab16-4f65-b54c-8a6b0f1b70a3]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSGross-Flottbek-Othmarschen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLOM39|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLOM52|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLOM63|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLOM78|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung