• XPLAN_BP_PLAN_13545510-9b69-4bdb-81f0-297a8eb45bec

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt5
    xpPlanDate
    • 1962-09-10
    name
    • Neustadt5
    internalId
    • a279f498-2580-467f-905a-0286f7479f92
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neustadt 5 für den Geltungsbereich Stephansplatz — Dammtordamm — Esplanade (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 107) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei zweigeschossigen Geschäftshäusern 7,5 m, dreizehngeschossigen Geschäftshäusern 42,0 m, vierzehngeschossigen Geschäftshäusern 45,0 m.][§2 Nr.2 | Bei den dreizehn- und vierzehngeschossigen Geschäftshäusern sind Werbeanlagen oberhalb des Erdgeschosses unzulässig. Ausnahmsweise können nicht leuchtende oder indirekt nur mit weißem Licht erhellte Werbeanlagen zugelassen werden. Die Gestaltung muß den Grundsätzen der Baupflegesatzung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. September 1939 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21301-b) entsprechen.][§2 Nr.3 | Lagerhäuser, Lichtspieltheater, Tankstellen und ähnliche Nutzungen sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Geh- und Fahrwege.][§2 Nr.5 | Als Verkehrsanschlüsse sind nur eine gemeinschaftliche Gehwegüberfahrt für die beiden Baugrundstücke im mittleren und östlichen Teil an ihrer gemeinsamen Grundstücksgrenze sowie eine Gehwegüberfahrt für das Baugrundstück im westlichen Teil des Plangebietes zulässig.][§2 Nr.6 | Die Flächen zwischen der Straßenlinie an der Esplanade und der nördlich parallel laufenden Begrenzungslinie dürfen nicht unterkellert werden.][§2 Nr.7 | Die Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.8 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1962-09-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bcfc5a2d-ab65-4b1f-8d6a-d2459dda310a]
    versionBauNVOText
    • BauPolVO
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
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    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
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    • Satzung