• XPLAN_BP_PLAN_135c5ba1-a773-4f65-b7ef-020176eb8e62

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_135c5ba1-a773-4f65-b7ef-020176eb8e62
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten20
    xpPlanDate
    • 2001-07-18
    name
    • Nienstedten20
    internalId
    • 039ca224-23f4-4267-a975-f088368caeaa
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Nienstedten 20 für das Gelände der ehemaligen Elbschloss-Brauerei (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Elbschloßstraße - Am Internationalen Seegerichtshof - Christian-F.-Hansen-Straße - Ostgrenze des Flurstücks 786 der Gemarkung Nienstedten - Elbchaussee.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-16
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Zusätzlich sind im allgemeinen Wohngebiet je Wohngebäude zwei oberirdische Stellplätze für den Besucherverkehr zulässig. Davon ausgenommen ist die Fläche des allgemeinen Wohngebiets innerhalb der privaten Grünfläche.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des allgemeinen Wohngebiets darf die festgesetzte Grundfläche für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Nummern l und 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGB1. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGB1. I S. 466, 479), um 100 vom Hundert überschritten werden.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind im überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilbereich Vergnügungsstätten unzulässig. Ausnahmen nach §6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren, großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach §11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sowie Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.5 | Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind Wohnungen allgemein zulässig.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten und auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind Dächer von Gebäuden bis zu einer Neigung von 20 Grad zulässig.][§2 Nr.7 | Entlang der Elbchaussee sind innerhalb eines 100m breiten Streifens, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, im Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume und im Misch- und Kerngebiet die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der im Satz l genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.8 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Gehwege anzulegen und zu unterhalten; geringfügige Abweichungen können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | Im reinen Wohngebiet ist für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Mischgebiet, in den Kerngebieten und den allgemeinen Wohngebieten ist für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche des Kerngebiets und im allgemeinen Wohngebiet ist parallel zur Elbschloßstraße eine Baumreihe mit einem Pflanzabstand von 12m zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden; großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in l m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Nr.13 | Auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sowie auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der Christian-F.-Hansen-Straße sind je Grundstück bis zu 1,5 m breite notwendige Unterbrechungen für fußläufige Zugänge zulässig.][§2 Nr.14 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.15 | Im Mischgebiet und in den Kerngebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, je 2m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Davon ausgenommen sind denkmalgeschützte Anlagen.][§2 Nr.16 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen und baulichen Anlagen unterhalb der Gebäudeoberfläche sind mit einem mindestens 50cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen; für anzupflanzende Bäume muss auf einer Fläche von mindestens 12m2 je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 221]
    plangeber
    • [Name: 221]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-07-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c5c2c174-a0f7-4ac3-97d3-f746b78a2695]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Nienstedten9|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1997-08-27
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung