• XPLAN_BP_PLAN_13bf3013-21ab-4dc5-a42d-c16cd9392f45

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli40-Rotherbaum34
    xpPlanDate
    • 2006-03-28
    name
    • StPauli40-Rotherbaum34
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    • b5de0866-1b77-42c1-b373-dc720be590d4
    technHerstellDatum
    • 2015-05-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet „Messe" ist nur die Errichtung von Hallen zur Durchführung von Messen einschließlich der hierfür erforderlichen Verwaltungsgebäude und den mit Messen in Verbindung stehenden Dienstleistungen (z.B. Restaurationen, Agenturen für Dienstleistungsanbieter) sowie Ersatzräumen für technische Einrichtungen und Büros der Deutschen Telekom AG zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Parkhaus" ist nur ein mehrgeschossiges Parkhaus zulässig.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet „Telekommunikation" sind nur Anlagen für die Telekommunikation zulässig. Auf den Plattformen des Heinrich-Hertz-Turms sind neben einer Aussichtsplattform Restaurant-, Geschäfts- und Büronutzungen zulässig.][§2 Nr.5 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Karolinenstraße wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.6 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Gewerbegebiets sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig.][§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.8 | Für die Erschließung der Flurstücke 1549 und 1805 (alt: 1655) der Gemarkung St. Pauli-Nord sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung, Verlegung sowie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Bauliche Anlagen oberhalb einer Höhe von 20 m über Gelände sind zulässig.][§2 Nr.10 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielleitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss der Flurstücke 1797 und 1764 (alt: 1550) der Gemarkung Rotherbaum und der hinteren Teile des Flurstücks 1549 der Gemarkung St. Pauli-Nord an die Lagerstraße, eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht auf dem Flurstück 1798 (alt: 1550) der Gemarkung St. Pauli-Nord umfasst die Befugnis, für den Anschluss des hinteren Teils des Flurstücks 1764 (alt: 1550) der Gemarkung Rotherbaum an die Lagerstraße, eine zweite Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.13 | Das festgesetzte Gehrecht auf Teilen der Flurstücke 1793, 1794 (alt: 1300), 1519, 1495, 1521, 1522, 1803 (alt: 1655) und 1812 (alt: 1757) der Gemarkung St. Pauli-Nord umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine allgemein zugängliche Freifläche anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.14 | Die Neubebauung ist an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 108, 311]
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    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-03-28
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    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_db2d16ec-c554-48a7-9e40-de21608a9b79]
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    • Satzung