Der Bebauungsplan Eimsbüttel 3 für das Plangebiet Heußweg — Eichenstraße — Wiesenstraße — Emilienstraße — Osterstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 305) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-03-19
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Im Kerngebiet sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem Dach auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Die Festsetzung „ladenartige Gestaltung" gilt für die Vorderseite der Gebäude im Erdgeschoß.][§2 Nr.3 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der auf dem Flurstück 1673 der Gemarkung Eimsbüttel ausgewiesenen Garagen unter Erdgleiche und Stellplätze an die Wiesenstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht an der Osterstraße umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht unter den Arkaden und das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht am Heußweg umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie das Recht der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburgischen Electricitätswerke AG, der Hamburger Gaswerke GmbH und der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 305]