Der Bebauungsplan Rissen 12 für das Plangebiet Landesgrenze - Sandmoorweg - Bahnanlagen (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-05-03
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmun gen trifft, gelten die Verordnung über die Bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3. Unberührt ·bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgiscbes Gesetz und Verordnungsblatt Seite 203).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]