• XPLAN_BP_PLAN_14c6cbb8-43cc-4424-902c-34bbaac0fb82

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_14c6cbb8-43cc-4424-902c-34bbaac0fb82
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld57
    xpPlanDate
    • 1994-03-08
    name
    • Bramfeld57
    internalId
    • 89b377c6-ae0d-451c-b867-d2b890f0f1bd
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bramfeld 57 für den Geltungsbereich Karlshöhe, Carsten-Reimers-Ring, Thomas-Mann-Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Karlshöhe — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 8355, Ostgrenze des Flurstücks 7572, Südgrenzen der Flurstücke 7572 und 8355, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8368, Südgrenze des Flurstücks 8367 der Gemarkung Bramfeld.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die Oberkante der Erdgeschoßfußböden darf nicht höher als 80 cm über dem öffentlichen Gehweg liegen.][§2 Nr.4 | Die Drempelhöhe von Gebäuden wird beidseitig auf 50 cm begrenzt. In den mit „(1)" bezeichneten reinen Wohngebieten südlich Carsten-Reimers-Ring sind Drempel unzulässig.][§2 Nr.5 | Reihenhauszeilen dürfen eine Länge von 55 m nicht überschreiten.][§2 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet sind die Wohngebäude in den mit „(1)" bis „(7)" bezeichneten zusammengehörigen Gebäudegruppen jeweils unter der Verwendung einheitlicher Materialien, Farben und Dachformen zu errichten.][§2 Nr.7 | Das Sondergebiet „Umweltzentrum" dient der Unterbringung von Einrichtungen des Landschaftspflegehofes Karlshöhe. Auf den überbaubaren Flächen sind Räume für die Verwaltung des Umweltzentrums, für Information und Verkauf sowie eine kleine Restauration mit zugehörigen Betriebsräumen, weiterhin Räumlichkeiten für Werkstätten, Stall- und Scheunennutzungen zulässig. Auf den nicht überbaubaren Flächen sind Erschließungsanlagen, gartenbauliche und landwirtschaftliche Nutzungen sowie Anlagen und Einrichtungen zur Demonstration umweltfreundlicher Technologien zulässig.][§2 Nr.8 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind Gewächshäuser nur auf der mit „(a)" bezeichneten Fläche zulässig; auf der mit „(b)" bezeichneten Fläche ist ein Verkaufsraum zulässig.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.10 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtimg der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.11 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479) ausgeschlossen.][§2 Nr.12 | Für die Erschließung des allgemeinen Wohngebiets an der Straße Karlshöhe und des reinen Wohngebiets südlich des vorgesehenen Rückhaltebeckens sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.13 | Die Errichtung von Garagen ist nur auf der in der Planzeichnung festgesetzten Fläche zulässig.][§2 Nr.14 | Im Sondergebiet „Umweltzentrum" darf die Grundflächenzahl durch Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis zu 100 vom Hundert (v. H.) überschritten werden. Im Erhaltungsbereich des allgemeinen Wohngebietes darf die Grundflächenzahl durch Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis zu 150 v. H. überschritten werden.][§2 Nr.15 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Straße Karlshöhe sind die zum Sondergebiet „Umweltzentrum" orientierten Außenwände der Gebäude zu begrünen.][§2 Nr.16 | In den Wohngebieten sind die an öffentlich zugängliche Flächen angrenzenden Grundstückseinfriedigungen nur als Hecken zulässig.][§2 Nr.17 | Die Dachflächen der Gartenhofhäuser und Garagen sowie die Schutzdächer und Pergolen von Stellplätzen sind zu begrünen.][§2 Nr.18 | Auf Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.19 | Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung sind auf einer 145 m tiefen Fläche (gemessen vom östlichen Fahrbahnrand der Straße Karlshöhe) die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.20 | Entlang der Ostseite der Straße Karlshöhe ist als Einfriedigung nur ein schmiedeeiserner Zaun zulässig; Veränderungen und Ergänzungen dürfen nur so vorgenommen werden, daß die gestalterische Einheit dieser historischen Anlage erhalten bleibt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1994-03-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6fcf272c-f845-4440-9288-646529f343bb]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung