• XPLAN_BP_PLAN_14e05e97-184b-4e89-b62b-598e02ee4aaf

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_14e05e97-184b-4e89-b62b-598e02ee4aaf
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg32
    xpPlanDate
    • 1990-12-04
    name
    • Wilhelmsburg32
    internalId
    • 36e2a1cb-54ce-46ba-a99e-56f221118ccf
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 32 für den Geltungsbereich südlich Vogelhüttendeich zwischen Bundesbahnanlage und Jaffe-Davids-Kanal (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Jaffe-Davids-Kanal — über das Flurstück 922 der Gemarkung Wilhelmsburg — Vogelhüttendeich — Ostgrenze des Flur-stücks 915, über das Flurstück 915, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4928, Südgrenzen der Flurstücke 6619 und 917, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 7912, über die Flurstücke 4885 und 1189, Südgrenzen der Flurstücke 1189 und 5804, über die Flurstücke 5804, 1189, 1188 und 7912, Südgrenze des Flurstücks 929 der Gemarkung Wilhelmsburg.
    technHerstellDatum
    • 2014-11-03
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Die Uferböschung des Jaffe-Davids-Kanals ist mit Hilfe ingenieur-biologischer Maßnahmen (wie naturnahe Gestaltung und entsprechender Gewässerausbau) zu befestigen und als naturnahe Vegetationsfläche in einer Breite von 8 m anzulegen. Eine Unterbrechung der Vegetationsfläche kann für die Nutzung von wasserbezogenen Gewerbebetrieben zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Je vier Stellplätze ist ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen; die Bäume sind außerhalb der Vorgartenfläche zu pflanzen. Im Kronenbereich der Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 18cm in 1m Höhe über dem Erdboden aufweisen müssen, ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Nr.4 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wiederherzustellen.][§2 Nr.5 | Die Anwendung von Tausalzen und tausalzhaltigen Mitteln ist auf allen privaten Flächen untersagt.][§2 Nr.6 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen untersagt .]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1990-12-04
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_453d878d-f14e-4e48-882f-c275d000fd75]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung