Der Bebauungsplan Eidelstedt 72 für den Geltungsbereich
zwischen der Reichsbahnstraße, dem Furtweg, der Mühlenau
und der Kieler Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320)
wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Reichsbahnstraße – Furtweg – West- und Nordgrenze des
Flurstücks 6357, Nordgrenze des Flurstücks 1331 – Kapitelbuschweg
– Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1351,
Nord-, Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 6605 und
1353, Ostgrenzen der Flurstücke 1360 und 1358 der
Gemarkung Eidelstedt.
kommentar
Das Plangebiet liegt gemäß § 12 des Luftverkehrsgesetz im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg-Airport.
technHerstellDatum
2017-03-22
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für
Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990
(BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I
S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind Tankstellen und Vergnügungsstätten
nach § 6 Absatz 2 Nummern 7 und 8 BauNVO unzulässig;
Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3
BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Mischgebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.
Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden,
die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang
mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben
stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert der mit
dem Betriebsgebäude überbauten Fläche, jedoch nicht mehr
als insgesamt 100 m² Geschossfläche haben.][§2 Nr.4 | In dem mit „MI(F1)“ bezeichneten Teil des Mischgebiets sind
Erneuerungen der vorhandenen baulichen und sonstigen
Anlagen des Betriebs für Haus- und Elektrotechnik (grenzständige
Betriebsgebäude, Lagerplatz, Tiefgarage, Stellplätze
für Kraftfahrzeuge) allgemein zulässig. Änderungen, Nutzungsänderungen
oder Erweiterungen dieser Anlagen können
ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch die Anwendung
des Standes der Technik, bauliche Einhausungen oder
Abschirmungen sichergestellt wird, dass es durch die Nutzung
der Anlagen nicht zu schädlichen Umwelteinwirkungen
für die angrenzende Nachbarschaft kommt.][§2 Nr.5 | In dem mit „MI(F2)“ bezeichneten Teil des Mischgebiets sind
Erneuerungen der vorhandenen baulichen und sonstigen
Anlagen des Baugeschäfts (grenzständige Werkstatt- und
Lagergebäude, Lagerplatz, zwei Containerstellplätze, acht
Stellplätze für Kraftfahrzeuge) allgemein zulässig. Änderungen,
Nutzungsänderungen oder Erweiterungen dieser
Anlagen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn
durch die Anwendung des Standes der Technik, bauliche
Einhausungen oder Abschirmungen sichergestellt wird,
dass es durch die Nutzung der Anlagen nicht zu schädlichen
Umwelteinwirkungen für die angrenzende Nachbarschaft
kommt.][§2 Nr.6 | Für den Teil des allgemeinen Wohngebiets, für den eine
abweichende Bauweise festgesetzt ist, gilt die offene Bauweise , wobei Gebäude eine Länge von mehr als 50 m aufweisen
dürfen.][§2 Nr.7 | In den Baugebieten sind oberhalb der festgesetzten Staffelgeschosse
weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr.8 | In den Baugebieten darf die festgesetzte Grundflächenzahl
für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch
die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer
Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.9 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege
sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem
Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und
-aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem
Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine)
herzustellen.][§2 Nr.10 | Auf den Flurstücken 1332, 1333, 1358, 1359 und 1360
der Gemarkung Eidelstedt sind vor den zum dauerhaften
Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen verglaste
Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten),
verglaste Laubengänge oder in ihrer Wirkung vergleichbare
Maßnahmen vorzusehen. Sollen Fassaden geschlossen ausgeführt
werden, müssen Fenster zur lärmabgewandten Seite
angeordnet sein, die den Anforderungen des § 44 Absatz 2
HBauO entsprechen. Im Fall von Satz 2 müssen Fenster, die
zur lärmzugewandten Seite ausgerichtet sind, als nicht zu öffnende
Fenster ausgeführt werden. Ausnahmsweise kann bei
Nachweis, dass die entsprechenden Beurteilungspegel nach
der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA
Lärm) vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt
S. 503) eingehalten werden, auf die aufgeführten Maßnahmen
verzichtet werden.][§2 Nr.11 | In den Baugebieten entlang der Reichsbahnstraße ist in dem
Bereich von der westlichen Grenze des Flurstücks 5340 bis
zu der östlichen Grenze des Flurstücks 1358 der Gemarkung
Eidelstedt in einer Tiefe von 20 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie,
für einen Außenbereich einer Wohnung
entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten
oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie
zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste
Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen,
dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt
eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht,
dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel
von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.12 | In den Baugebieten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen
wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste
Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten),
besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung
vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese
baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein
Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A)
während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die
bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten
Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten
Bauteilen erreicht werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen
und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu
beurteilen.][§2 Nr.13 | Innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Flächen des Mischgebiets
sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite
zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen
und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.14 | Für die zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen
mit standortgerechten Bäumen mit einem
Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in 1m Höhe
über dem Erdboden, vorzunehmen. Im Denkmalschutzbereich
sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit Linden mit
einem Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in
1 m Höhe über dem Erdboden, vorzunehmen. Außerhalb
der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen
oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume
unzulässig.][§2 Nr.15 | In den Baugebieten ist je angefangene 500 m² Grundstücksfläche
ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 1.000 m²
Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen. Der
Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens
14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm,
jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen.][§2 Nr.16 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege beanspruchten
Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens
50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und gärtnerisch anzulegen. Sofern Bäume angepflanzt
werden, muss der Substrataufbau im Bereich der Bäume
mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.17 | Die Oberkante der Tiefgaragen einschließlich ihrer Überdeckung
darf nicht über die natürliche Geländeoberfläche
herausragen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]