Der Bebauungsplan Barmbek-Nord23 für den Geltungsbereich
zwischen Bramfelder Straße, Habichtstraße, Dieselstraße
und Bahn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 426) wird
festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bramfelder Straße – Habichtstraße – Dieselstraße – über
das Flurstück 2334, Nord- und Westgrenze des Flurstücks
6564 der Gemarkung Barmbek – Bahnanlagen.
technHerstellDatum
2016-08-24
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In den Kerngebieten sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere
die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten
zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm
abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss
für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren,
Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude
durch bauliche Maßnahmen gesichert werden.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind Wohnungen nach § 7 Absatz 2
Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung
vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert
am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig. Ausnahmen
nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung
werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren und großflächige
Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der
Baunutzungsverordnung soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen,
Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden
Artikeln einschließlich Zubehör oder mit
Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem
Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen
oder lagern, unzulässig.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen
im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen
Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S.
505), Wettbüros, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume
und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume,
deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen
oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter
ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.5 | Für die Erschließung des Flurstücks 1069 ist eine Grundstückszufahrt
über das Flurstück 1068 und für die Erschließung
der Flurstücke 4617 und 6721 ist eine Grundstücks Grundstückszufahrt
über das Flurstück 6722 der Gemarkung Barmbek
anzulegen.][§2 Nr.6 | Für die Erschließung der Baugebiete können noch weitere
örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue
Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie
werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.7 | Im Kerngebiet und auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen
sind ebenerdige Stellplätze sowie Fahr- und Gehwege in
wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze
ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich dieser
Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens
12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.9 | Im Kerngebiet und auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen
sind nur Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit
einer Dachneigung bis zu 20 Grad zulässig. 80 vom Hundert
(v.H.) der Dachflächen sind mit einem mindestens 8 cm
starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und
extensiv zu begrünen.][§2 Nr.10 | Für die zu erhaltenden Bäume, Sträucher und Hecken sind
bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb
der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen
oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser
Gehölze unzulässig.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen
sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden
und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen
einen Stammumfang von mindestens 18 cm und kleinkronige
Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm
in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen aufweisen. Für
Strauch- und Heckenpflanzungen sind Sträucher von mindestens
125 cm Höhe zu verwenden. Je 2 m² Pflanzfläche
ist ein Strauch und je Meter Hecke sind mindestens drei
Sträucher zu pflanzen. Für Baumpflanzungen sind je 150 m²
Pflanzfläche mindestens ein großkroniger oder zwei kleinkronige
Bäume zu verwenden. Bei der Anpflanzung von festgesetzten
Einzelbäumen nach Planbild sind großkronige,
bei der nördlichen Baumreihe in der Fläche für Sport- und
Spielflächen sind kleinkronige Bäume zu setzen.][§2 Nr.12 | Im Kerngebiet sind mindestens 15 v. H. der Grundstücksflächen
dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.13 | Auf der als Sport- und Spielanlage festgesetzten Fläche
(Flurstücke 6564, 5240, 6567, 6566 und einer Teilfläche
von Flurstück 6565 der Gemarkung Barmbek) sind innerhalb
der überbaubaren Fläche nur Gebäude mit den für
die Nutzung der Sportanlage notwendigen Räumen (zum
Beispiel Vereinshaus, Vereinslokal, Tribüne, Sozialräume)
zulässig.][§2 Nr.14 | Die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind mit
einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen. Soweit Bäume
angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens
12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren
Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.15 | Im Kerngebiet und in der Fläche für Sport- und Spielanlagen
sind die Außenwände von Gebäuden deren Fensterabstand
mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden und
die Lärmschutzwand mit Schling- oder Kletterpflanzen zu
begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu
verwenden.][§2 Nr.16 | Die Fläche zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen
und Sträuchern an der Bramfelder Straße kann für
eine Zu- und Abfahrt in erforderlicher Breite unterbrochen
werden.][§2 Nr.17 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind an den nach
Süden und Osten ausgerichteten Fassaden von Gebäuden
künstliche Nisthilfen für Vögel anzubringen und dauerhaft
zu unterhalten. Es sind insgesamt 3 Stück Sperlingsmehrfachquartiere
und 4 Stück Nischenbrüterhöhlen vorzusehen.][§2 Nr.18 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind an den nach
Süden und Osten ausgerichteten Fassaden von Gebäuden
künstliche Fledermauskästen anzubringen und dauerhaft
zu unterhalten. Es sind insgesamt zehn Fledermaushöhlen
oder drei Fledermausgroßraumhöhlen vorzusehen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426]