Der Bebauungsplan Billstedt 56 für den Geltungsbereich Möllner Landstraße — Hertelstieg — Billstedter Hauptstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-18
texte
[§2 Nr.1 | Im Erdgeschoß sind nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten sowie sonstige Läden zulässig.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 1543 der Gemarkung Schiffbek an die Stichstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Im fünf-, sechs- und siebengeschossigen Gebäude auf den Flurstücken 1537 bis 1541 und 1560 der Gemarkung Schiffbek ist das dritte Vollgeschoß nur als Garagengeschoß nutzbar. Auf dem Dach der zweigeschossigen Gebäude sind Stellplätze zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]