[§2 | Für die Erschließung einzelner Wohngebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage ergibt sich aus der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes oder für Teilbereiche in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]