Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bramfeld 65 für
den Bereich östlich der Bramfelder Chaussee und westlich der
Werner-Otto-Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Bramfelder Chaussee im Nordwesten, die Werner-Otto-Straße
im Nordosten sowie die Südgrenze des Flurstücks 10631 der
Gemarkung Bramfeld.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Vorhabengebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Vorhabengebiet mit der Bezeichnung „Büro“ sind ausschließlich Büronutzungen sowie im Erdgeschoss und im ersten Untergeschoss diese Nutzungen ergänzende, untergeordnete Einrichtungen und Nebenanlagen zulässig. Ergänzende gastronomische Einrichtungen sind nur im Erdgeschoss, ergänzende Nebenanlim ersten Untergeschoss zulässig.][§2 Nr.3 | In dem Vorhabengebiet „Büro“ ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Treppenhäuser, Aufzugsüberfahrten und technische Aufbauten (zum Beispiel Haus- und Klimatechnik, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie) bis zu einer Höhe von 2,50 m allgemein zulässig. Dach- und Technikaufbaraßenbegleitenden Gebäudekanten zurückbleiben.][§2 Nr.4 | In dem Vorhabengebiet „Büro“ sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone bis 2 m nur an den straßenabgewandten Gebäudeseiten zulässig.][§2 Nr.5 | In dem Vorhabengebiet „Büro“ sind Kfz-Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.6 | Im Vorhabengebiet „Büro“ sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räumude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Flachdächer und flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung
von 15 Grad sind mit einem mindestens 12 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv
zu begrünen. Ausnahmen von der Dachbegrünung können
für Terrassen, Flächen zur Belichtung oder technischen
Anlagen mit Ausnahme von Solaranlagen zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Nicht überbaute und nicht für Erschließung beanspruchte Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 25 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Auf mindestens 20 vom Hundert der Innenhofflächen ist zur Entwicklung von Gehölzbeständen ein durchwurzel von mindestens im Mittel 70 cm vorzunehmen. Im südlichen Anlieferungshof ist zur dauerhaften Eingrünung auf den nicht befestigten Flächen ein durchwurzelbaren Substrataufbau von mindestens im Mittel 50 cm vorzunehmen.][§2 Nr.9 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird dem Vorhabengebiet und den zusätzlichen Straßenverkehrsflächen das außerhalb des Plangebietes befindliche Flurstück 111 der Gemarkung Hummelsbüttel anteilig mit 851 m² zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]