Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 71 für den Geltungsbereich östlich der Wilhelmsburger Dove Elbe zwischen Hövelwettern, Brackwettern und Buschweide (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Wilhelmsburger Dove Elbe — Nordgrenze des Flurstücks 8717, Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 8718 und 8705, Nordgrenze des Flurstücks 1269 (Langenhövel), über die Flurstücke 1308 (Niedergeorgswerder Deich), 5275, 1270, 1279 und 8784, Südgrenze des Flurstücks 5939, über die Flurstücke 1247, 1246, 1244, 9099, 9057 (Hövelpromenade) und 1241 der Gemarkung Wilhelmsburg.
technHerstellDatum
2015-06-04
texte
[§2 Nr.1 | Kellergeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.3 | In Gebäuden mit Wohnungen ist eine über eine feste Treppe ständig zugängliche Ebene auf einer Höhe von mindestens 6 m über Normalnull vorzusehen.][§2 Nr.4 | Als Einfriedigungen der Vorgärten sind nur Hecken zulässig.][§3 Nr.1 | Bei Putzbauten sind helle Farbtöne zu verwenden. Bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§3 Nr.2 | Die Dächer von Gebäuden sind als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 40 Grad und 55 Grad auszubilden. Als Dachdeckung sind Dachpfannen mit einem auf die Außenwände abgestimmten Farbton zu verwenden.][§3 Nr.3 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern.][§3 Nr.4 | Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]