Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 4/Steilshoop 1 für den Geltungsbereich Steilshooper Straße — Richeystraße — Seebek — Elligersweg (Bezirke Hamburg-Nord und Wandsbek, Ortsteile 429 und 516) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-04-22
texte
[§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Läden 5,0 m,
achtgeschossigen Wohnhäusern 25,0 m.][§2 Nr.2 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][§2 Nr.3 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile und die Fläche über der Garage unter Erdgleiche (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Geh- und Fahrwege.][§2 Nr.4 | Einfriedungen an der Straßengrenze dürfen nicht höher als 0,60 m, Hecken nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§10 bis 15.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 429, 516]