[Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.2 | Für die Baustufe G6 gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 4.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die zweigeschossigen Geschäftshäuser(G2g) 7,3 m.][Nr. 4.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 4.34 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für das sechsgeschossige Geschäftshaus (G6) 19,0 m.][Nr. 4.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 4.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 134]