• XPLAN_BP_PLAN_1cd6dd0a-75db-4237-809e-c91527ea9b0f

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D94
    xpPlanDate
    • 1959-06-18
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    • D94
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    • 91215756-facc-4667-a23f-989ebdb72400
    technHerstellDatum
    • 2016-06-20
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Für die Baustufen W8g, W9g, W12g und W13g gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die eingeschossigen Läden (L1g) 4,50 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,00 m.][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.34 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die achtgeschossigen Wohnhäuser (W8g) 24,0 m.][Nr. 2.35 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die neungeschossigen Wohnhäuser (W9g) 27,0 m.][Nr. 2.36 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die zwölfgeschossigen Wohnhäuser (W12g) 35,0 m.][Nr. 2.37 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die dreizehngeschossigen Wohnhäuser (W13g) 38,0 m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen im Wohngebiet, einschließlich der Flächen über den Garagen unter Erdgleiche sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenflächen). Grundstückseinfriedungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.7 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkaden auf öffentlichem Grund und die Auskragungen in den öffentlichen Grund entsprechend den straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere auch für die lichte Höhe. Der überbaute öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 2.8 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 205]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-06-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_24e59dd7-aef1-47e8-9d82-fd565f50f550]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
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    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung