• XPLAN_BP_PLAN_1d12cc18-8b23-49f6-80cd-d70914949b7d

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1d12cc18-8b23-49f6-80cd-d70914949b7d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel4-Poppenbuettel8
    xpPlanDate
    • 1973-12-10
    name
    • Hummelsbuettel4-Poppenbuettel8
    internalId
    • 2f6202e9-aa13-4788-a19a-d902b6ff2618
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 4 / Poppenbüttel 8 für den Geltungsbereich Tegelsbarg — Kiwittredder — über die Flurstücke 118 bis 115 der Gemarkung Hummelsbüttel — Kiwittredder — Ostgrenzen der Flurstücke 134 — 132 und 136 der Gemarkung Hummelsbüttel — Missenredder — über die Flurstücke 2071, 138, 145 und 2071 der Gemarkung Hummelsbüttel — über die Flurstücke 2218 und 2225 der Gemarkung Poppenbüttel — Poppenbütteler Weg einschließlich südlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkungen Poppenbüttel und Hummelsbüttel — über die Flurstücke 168, 166, 148, 149, 64/4 und 152, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 154, Südgrenze des Flurstücks 156, über die Flurstücke 156 — 158, Nordgrenze des Flurstücks 158 der Gemarkung Hummelsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 519 und 520) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für das Neubaugebiet ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten geschlossener Bauweise sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.4 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 3 bis 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet ist auf dem Südteil des Flurstücks 2071 der Gemarkung Hummelsbüttel eine Tankstelle zulässig.][§2 Nr.6 | In dem mit — A — gekennzeichneten allgemeinen Wohngebiet sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.7 | In den mit — B — und — C — gekennzeichneten überbaubaren Flächen kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden, und zwar in den Bereichen — B — um ein Vollgeschoß und — C — um drei Vollgeschosse, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse der Fernsehempfang in der Umgebung, insbesondere auf den Grundstücken Stofferkamp 1 bis 12 und Müssenredder 96, 98, 100 und 102, nicht beeinträchtigt wird.][§2 Nr.8 | Für die Erschließung der Gartenhofhaus-Gebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) festgesetzt.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519, 520]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1973-12-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f55b83dc-c66b-4aff-b8f5-4e53c8b24827]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung