[Nr. 2.5 | Die Verpflichtung zur Schaffung von Einstellplätzen oder Garagen nach der Reichsgaragenordnung ist in der Geschäftshausbebauung zu erfüllen.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Bau- und Straßenlinien sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenflächen). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen der Geschäftshausbebauung sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.2 | Die zulässige Traufhöhe bei der eingeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g) beträgt höchstens 5,0 m.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere der Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 203]