Der Bebauungsplan Sülldorf 5 für den Geltungsbereich westlich Sülldorfer Mühlenweg und südlich Hempbarg (Bezirk Altona, Ortsteil 225) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wir folgt begrenzt: Hempbarg - Sülldorfer Mühlenweg - über das Flurstück 1102 - Südgrenze des Flurstücks 3159 - über das Flurstück 1103 und 3159 - Westgrenze des Flurstücks 3159 der Gemarkung Sülldorf.
technHerstellDatum
2014-09-22
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Für den Geschosswohnungsbau sind Stellplätze nur in der festgesetzten Tiefgarage zulässig.][§2 Nr.2 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und mit Laubgehölzen und Stauden zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m2 je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.3 | Flachdächer von Garagen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.4 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 4m beträgt sowie Außenwände von Garagen und Stützen von Schutzdächern auf Stellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.5 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der Straße Hempbarg sind pro Grundstück bis zu 3 m breite Unterbrechungen für notwendige Zufahrten zulässig.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten ist für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen und zu pflegen.][§2 Nr.7 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen und zu erhalten. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Für Baum- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m1 anzulegen.][§2 Nr.9 | Auf der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu pflanzen und zu pflegen: Je 200 m2 ein großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, zwei kleinkronige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, fünf Heister von mindestens 150 cm Höhe und 40 Sträucher.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 225]