[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die viergeschossige Wohnhausbebauung (W4g) auf den Flurstücken 305 und 303, im Durchführungsplan farbig schraffiert dargestellt, kann erst ausgeführt werden, wenn die auf dem Flurstück 303 stehenden Gebäude beseitigt sind.][Nr. 2.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens 4,50 m für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g).][Nr. 2.4 | Die erdgeschossige Garage (GaE) ist als Gemeinschaftsanlage gemäß § 10 der Reichsgaragenordnung für die Grundstücke mit einer Wohnhausbebauung bzw. einer Bebauung als Mischgebiet bestimmt.][Nr. 2.5 | Die Beheizungsanlagen der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g), der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) und der erdgeschossigen Garage (GaE) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.6 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen im Wohn- und Mischgebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.7 | Die Straßenhöhen werden jeweils im Baugenehmigungsverfahren angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 313]