Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 34 für den Gel-tungsbereich zwischen Wiesendamm, Hufnerstraße, Osterbekkanal und Witthof (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 427) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Wiesendamm - Hufnerstraße - Osterbekkanal - Witthof.
technHerstellDatum
2014-06-11
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind im ersten Vollgeschoss nur Geschäfts- und Büronutzungen sowie sonstige Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.4 | In den Mischgebieten und im Kerngebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig.][§2 Nr.5 | Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche des Mischgebiets sind eingeschossige Gebäudeteile als Flachdach auszubilden und mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 1217 der Gemarkung Barmbek umfasst die Befugnis, für den Anschluss der Wohnbebauung auf dem Flurstück 4156 an die Straße Witthof einen Durchgang anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf dem Flurstück 1966 umfasst die Befugnis, für den Anschluss des Flurstücks 4156 eine Zu- und Abfahrt anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht auf den Flurstücken 4433, 5321, 4156 und 275 umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | In den Wohngebieten entlang Wiesendamm und Hufnerstraße sind die Wohn- und Schlafräume und im Kerngebiet entlang Hufnerstraße die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | In den Mischgebieten und im Kerngebiet sind fensterlose Außenwände von baulichen Anlagen sowie Fassaden, deren Fensterabstände mehr als 5 m betragen, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.11 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Auf der mit „(C)" bezeichneten Fläche des allgemeinen Wohngebiets sind mindestens sechs Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Mischgebiets sowie im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksflächen mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.14 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Für Anpflanzungen sind einheimische großkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche vom mindestens 12 m anzulegen.][§2 Nr.16 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 427]