Der Bebauungsplan Volksdorf 37 für den Geltungsbereich zwischen der Farmsener Landstraße und der U-Bahn Haltestelle Meiendorfer Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 525) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Farmsener Landstraße - Meiendorfer Weg - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7 (Meiendorfer Weg, Bahnhofsvorplatz), Südostgrenze des Flurstücks 781 (Walddörferbahn), über die Flurstücke 781 und 6023, Südwestgrenzen der Flurstücke 5358 und 5357 der Gemarkung Volksdorf.
technHerstellDatum
2015-10-15
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind außerhalb der festgesetzten Fläche für Stellplätze weitere Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Nicht überbaute Stellplatzanlagen sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen und für je vier dieser Stellplätze ist ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.2 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind nur Dächer mit einer Neigung bis zu 7 Grad zulässig. Die Dachflächen - soweit sie nicht als Terrassen genutzt werden - sind bis einschließlich des dritten Vollgeschosses mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Die dem allgemeinen Wohngebiet zugewandte nordwestliche Außenwand des Parkhauses ist geschlossen auszuführen.][§2 Nr.6 | Die festgesetzten Fassadenbegrünungen sind mit Schling oder Kletterpflanzen vorzunehmen; je 1 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 20 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit standortgerechten, einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.8 | Für festgesetzte Knicks (Wallhecken) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]