[§2 Nr.1 | Die Staffelgeschosse sind an der Wandsbeker Allee, Wandsbeker Marktstraße und Kattunbleiche um mindestens 1,0 m zurückzusetzen.][§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.][§2 Nr.3 | Die Feststellung ladenartiger Gestaltung gilt für die durch Baulinien begrenzten Seiten der Gebäude im Erdgeschoß.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 694 bis 696 der Gemarkung Wandsbek an die Erschließungsstraße eine Zu- und Abfahrt anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Deutschen Bundespost, der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH und der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]