[§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 2,5 m, durch Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind im Wohngebiet auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet am Poßmoorweg zwischen Krohnskamp und Heidberg sind Anlagen für Verwaltungen sowie für sportliche Zwecke zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet kann für die viergeschossige Bebauung an der Ecke Poßmoorweg/Dorotheenstraße eine Erhöhung bis zu sieben Vollgeschossen im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 410]