• XPLAN_BP_PLAN_1fb3ca71-ce32-4e3b-b516-c0a89fb498ac

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1fb3ca71-ce32-4e3b-b516-c0a89fb498ac
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe27
    xpPlanDate
    • 2006-02-21
    name
    • Allermoehe27
    internalId
    • 08731469-d94b-41f5-ac6c-cdee7703a48a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Allermöhe 27 für den in der Anlage durch eine durchgehende schwarze Linie umgrenzten Geltungsbereich des Gewerbegebiets Allermöhe nordöstlich der Bundesautobahn A 25 und beiderseits des Rungedamms (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 610) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordwestgrenze des Flurstücks 7228 (alt: 6767) der Gemarkung Allermöhe – Südlicher Bahngraben – Nordostgrenzen der Flurstücke 2878, 2795 und 5251, über das Flurstück 5289, Nordostgrenze des Flurstücks 3584, über das Flurstück 5289, Nordostgrenzen der Flurstücke 2715, 2716 und 2958, Südostgrenze des Flurstücks 2958 der Gemarkung Allermöhe – Rungedamm – Moorfleeter Randgraben – über das Flurstück 6140 der Gemarkung Allermöhe – Moorfleeter Randgraben.
    technHerstellDatum
    • 2017-06-07
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_1fb3ca71-ce32-4e3b-b516-c0a89fb498ac&filename=Allermoehe27.pdf | Verordnung]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für den in der Anlage mit „GI“ bezeichneten Bereich gilt in der niedergelegten zeichnerischen Darstellung der Verordnung über den Bebauungsplan Allermöhe 16/ Moorfleet 7/Billwerder 14 vom 8. August 1978 (HmbGVBl. S. 327) die Festsetzung „Gewerbegebiet“ als Festsetzung „Industriegebiet“ nach § 9 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).][§2 Nr.2 | In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von jeweils bis zu 100 m2 zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Auf der in der Anlage mit „(A)“ bezeichneten Fläche, mit Ausnahme der im Bebauungsplan Allermöhe 16/Moorfleet-Moorfleet 7/Billwerder 14 festgesetzten Straßenverkehrsflächen, wird die Höhe baulicher Anlagen mit 40 m über der Straßenverkehrsfläche, als Höchstmaß festgesetzt.][§2 Nr.4 | Auf den in der Anlage mit „(B)“ bezeichneten Flächen, mit Ausnahme der im Bebauungsplan Allermöhe 16/Moorfleet 7/Billwerder 14 und dem Gesetz über den Bebauungsplan Billwerder 11/Allermöhe 11 vom 24. Oktober 1978 (HmbGVBl. S. 381), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 504), festgesetzten Straßenverkehrsflächen, wird die Höhe baulicher Anlagen mit 20m über der Straßenverkehrsfläche, als Höchstmaß festgesetzt.][§2 Nr.5 | Auf der in der Anlage mit „(C)“ bezeichneten Fläche, mit Ausnahme der in den Bebauungsplänen Allermöhe 16/Moorfleet 7/Billwerder 14 und Billwerder 11/Allermöhe 11 festgesetzten Straßenverkehrsflächen, wird die Höhe baulicher Anlagen mit 19 m über der Straßenverkehrsfläche, als Höchstmaß festgesetzt.][§2 Nr.6 | In den Gewerbe- und Industriegebieten werden in der zeichnerischen Darstellung der niedergelegten Bebauungspläne Allermöhe 16/Moorfleet 7/Billwerder 14 und Billwerder 11/Allermöhe 11 die Festsetzungen der Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß und der Geschossflächenzahl, als Höchstmaß aufgehoben.][§2 Nr.7 | In den Industriegebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Alternativ ist eine Eingrünung mit dicht wachsenden Sträuchern und großkronigen Bäumen in Außenwandnähe zulässig.][§2 Nr.8 | Auf ebenerdigen PKW-Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.9 | Für Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.10 | Das von den privaten Grundstücksflächen abfließende Niederschlagswasser ist über offene Gräben abzuleiten.][§2 Nr.11 | Zwischen den in den Bebauungsplänen Allermöhe 16/ Moorfleet 7/Billwerder 14 und Billwerder 11/Allermöhe 11 festgesetzten Baugrenzen und der Böschungsoberkante der Gewässer ist entlang des Moorfleeter Randgrabens, des Moorfleeter Hauptgrabens und des südlichen Bahngrabens einseitig ein mindestens 7,5 m breiter Streifen sowie entlang des Hauptentwässerungsgrabens Moorfleet einseitig ein mindestens 5m breiter Streifen von Gebäuden, Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen freizuhalten.][§2 Nr.12 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen der Bebauungspläne Allermöhe 16/Moorfleet 7/Billwerder 14 und Billwerder 11/Allermöhe 11 bestehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 610]
    plangeber
    • [Name: 610]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-02-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1571168e-c2e4-4dea-802f-4adb3bc8465a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung