[Nr. 2.e) | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.d) | Die Beheizungsanlagen der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g) und der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Bauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.c) | Die zulässige Traufhöhe für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) beträgt höchstens 4,5 m.][Nr. 2.b) | Die im Durchführungsplan schraffiert dargestellte viergeschossige Wohnhausbebauung (W4g) kann erst ausgeführt werden, wenn die an der Lincoln-, Fischer-, Silbersack- und Hörmannstraße innerhalb des Wohngebietes vorhandenen Baulichkeiten beseitigt worden sind.][Nr. 2.a) | Die im Durchführungsplan als vorhandene Baulichkeiten dargestellten Bauwerke dürfen - soweit sie nicht den im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen entsprechen - nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden.
Sie sind zu beseitigen:
aa) Bei der Umlegung, spätestens jedoch bei der Ausführung der neuen Bebauung, bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Straßen- und Grünflächen bzw. der neu ausgewiesenen Fläche für besondere Zwecke (Kindertagesheim);
bb) außerhalb der Umlegung bei Ausführung der neuen Bebauung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 112]