[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) und Anlagen für sportliche Zwecke unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundriss-gestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Standorten der Baumpflanzungen sind zulässig.][§2 Nr.4 | Für festgesetzte Einzelbäume sind großkronige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden; für je 2 m² ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist auf ebenerdigen Stellplätzen nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Mindestens 6 vom Hundert der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; die festgesetzten Anpflanzungen sind anzurechnen.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplatzanlagen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Stellplätze sind darüber hinaus in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]