[§2 Nr.1 | Terrassenhäuser sind Wohngebäude, deren Vollgeschosse gegeneinander versetzt angeordnet sind jeder Wohnung in den Obergeschossen eine Freifläche als Terrasse zur ausschließlichen Nutzung zugeordnet wird.][§2 Nr.2 | Auf dem Flurstück 57 der Gemarkung Boberg dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§3 Nr.1 | Für die festgesetzte Terrassenhausbebauung gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Für die von außen sichtbaren Teile der Außenwände und Stützmauern dürfen nur Ziegel oder Sintersteine desselben Farbtons verwendet werden.][§3 Nr.2 | Für die festgesetzte Terrassenhausbebauung gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Andere Baustoffe als Ziegel oder Sintersteine können für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse und Brüstungen zugelassen werden, wenn die Verwendung von Ziegeln oder Sintersteinen (Nummer 1) vorherrschend bleibt.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]