• XPLAN_BP_PLAN_22cc5f00-dd7d-4dec-a7a8-a35a437970da

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_22cc5f00-dd7d-4dec-a7a8-a35a437970da
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel43
    xpPlanDate
    • 2018-12-12
    name
    • Poppenbuettel43
    internalId
    • e9ea9922-b302-443a-a68a-a0365ed24a84
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Poppenbüttel 43 für das Gebiet zwischen Ohlendieck, Poppenbütteler Berg, Mellingbek-Grünzug und Kramer-Kray-Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Ohlendieck – Poppenbütteler Berg – Ostgrenze des Flurstücks 8093 der Gemarkung Poppenbüttel – Kramer-Kray-Weg.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich sind nur Kindertageseinrichtungen, andere Anlagen für soziale Zwecke und Anlagen für Verwaltungen zulässig. In dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich sind nur Anlagen für soziale Zwecke oder sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse sind keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr.4 | Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Terrassen bis zu 3 m können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sowie andere unterirdische Räume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.6 | Für alle Außenwände der Gebäude mit Ausnahme von Gebäuden in dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich ist rötliches bis rotbraunes Ziegelmauerwerk zu verwenden.][§2 Nr.7 | Es sind mit Ausnahme des mit „(B)“ bezeichneten Bereiches nur Flachdächer mit einer Neigung bis zu 5 Grad zulässig.][§2 Nr.8 | Die Aufstellung von Mobilfunkmasten und Sendeanlagen auf oder an den Gebäuden ist unzulässig.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Gehrechte auf den Flurstücken 8087, 8089 und 8093 der Gemarkung Poppenbüttel umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen dem allgemeinen Fußgängerverkehr als Gehwege zur Verfügung gestellt werden. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.10 | In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen ist für einen Außenwohnbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandte Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen (wie zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch bauliche Maßnahmen insgesamt eine Schallminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenwohnbereich ein Tagespegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.11 | In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.12 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen, Knicks (Wallhecken) und Gehölzgruppen unzulässig.][§2 Nr.13 | Auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (Knick) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Wall-Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt. Zum Erhalt der ökologischen Funktionen sind Sträucher in einem Rhythmus von 8 bis 12 Jahren auf den Stock zu setzen. Bei Ausfall sind standortgerechte heimische knicktypische Gehölze zu verwenden.][§2 Nr.14 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (Knick) ist fachgerecht ein Knick mit Wall und Überhältern herzustellen. Es sind standortgerechte heimische knicktypische Gehölze zu verwenden. Zum Erhalt der ökologischen Funktionen sind Sträucher in einem Rhythmus von 8 bis 12 Jahren unter Erhalt der Überhälter auf den Stock zu setzen. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen und Wall-Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt.][§2 Nr.15 | Auf der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft („Maßnahmenfläche“) ist landschaftsgerecht ein gestuftes Gehölz zu entwickeln. Die Pflanzung ist durch Einhaltung eines Mindestabstandes so zu gestalten, dass die ökologische Wertigkeit des Knicks nicht durch Verschattung oder Kronenkonkurrenz beeinträchtigt wird. Die Anpflanzung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.16 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Entfallene Bäume sind durch 1,5 neu zu pflanzende Bäume zu ersetzen. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Sträucher- und Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: zwei mal verpflanzt, Höhe mindestens 80 cm. Ersatzpflanzungen sind so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter der Pflanzung erhalten bleibt. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.17 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für je angefangene 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 600 m² mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.18 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, in Bereichen für Baumpflanzungen auf mindestens 12 m² mit einem mindestens 1 m starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und standortgerecht zu begrünen. Ausnahmen für Wege, Spielflächen, Stellplatzanlagen, Freitreppen und wohnungsbezogene Terrassen können zugelassen werden. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr.19 | Dächer von Hauptgebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen für technische Aufbauten, wohnungsbezogene Terrassen und Wege können zugelassen werden. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr.20 | Das in den allgemeinen Wohngebieten anfallende Niederschlagswasser (Oberflächen- und Dachwasser) ist auf die private Grünfläche oder auf die Maßnahmenfläche gemäß Nummer 15 abzuleiten und dort über offene Gräben und Mulden zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte eine Versickerung auf der privaten Grünfläche oder auf der Maßnahmenfläche nicht möglich sein, kann eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagwassers in ein Siel oder eine Vorflut nach Maßgabe der zuständigen Dienststelle zugelassen werden. Anlagen zur Oberflächenentwässerung sind naturnah zu gestalten und standortgerecht zu bepflanzen.][§2 Nr.21 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasserund luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Hiervon sind Gehwege innerhalb der allgemeinen Wohngebiete, die der Erschließung der Hauptgebäude dienen, sowie private Erschließungsstraßen ausgenommen.][§2 Nr.22 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Stauwasser führen, sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in geschlossenen Leitungssystemen zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
    plangeber
    • [Name: 519]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-12-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8d466dc2-6015-4fbc-b8f4-ea1633f136c9]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 04.05.2017
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung