Der Bebauungsplan Rotherbaum 36 für den Geltungsbereich
nördlich des Broderswegs sowie westlich der Magdalenenstraße
zwischen Böhmersweg und Milchstraße (Bezirk
Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Mittelweg – Böhmersweg – Magdalenenstraße – Milchstraße –
Westgrenzen der Flurstücke 615, 612, 611, 610, 609, West- und
Südgrenze des Flurstücks 608, Westgrenze des Flurstücks 607,
über das Flurstück 2185 (Brodersweg) der Gemarkung Harvestehude.
erstellungsMassstab
500
texte
[§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für
Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3
Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt
geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Baugebieten errechnet sich die zulässige Grundfläche
als Höchstmaß jeweils aus den durch Baugrenzen
sowie durch Vorbauten und Terrassen nach den Nummern
3 bis 5 festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen.
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen
der in § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen
bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens
jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8.][§2 Nr.3 | Im Böhmersweg, in der Milchstraße und im Brodersweg
(Flurstück 443 der Gemarkung Harvestehude) können die
vorderen Baugrenzen durch eingeschossige Vorbauten bis
maximal 3 m Tiefe auf ein Drittel der Gebäudebreite ausnahmsweise
überschritten werden. Satz 1 gilt nicht für
nachrichtlich übernommene Denkmalensembles.][§2 Nr.4 | In der Magdalenenstraße können die vorderen Baugrenzen
durch zweigeschossige Vorbauten bis maximal 3 m Tiefe
auf der Hälfte der Gebäudebreite ausnahmsweise überschritten
werden.][§2 Nr.5 | Im Böhmersweg und in der Magdalenenstraße kann eine
Überschreitung der hinteren Baugrenzen durch Terrassen
bis zu einer Tiefe von 3 m auf der Hälfte der Gebäudebreite
zugelassen werden. Im Brodersweg (Flurstück 443 der Gemarkung Harvestehude) kann eine Überschreitung der
vorderen Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe
von 3 m auf der Hälfte der Gebäudebreite zugelassen
werden.][§2 Nr.6 | Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
zulässig, sofern sie einschließlich ihrer
Überdeckung nicht über die natürliche Geländeoberfläche
herausragen.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Gebäude-, Trauf- und Firsthöhen als
Höchstmaß können durch untergeordnete Dachaufbauten
wie zum Beispiel technische Anlagen oder Aufzugüberfahrten
ausnahmsweise um bis zu 1,6 m überschritten
werden.][§2 Nr.8 | In Vorgärten sind Stellplätze und Garagen unzulässig.][§2 Nr.9 | Abgrabungen an Gebäuden sind nur an den rückwärtigen
Gebäudeseiten bis maximal 3 m Tiefe (Abstand von der
Fassade) auf ein Drittel der Gebäudebreite zulässig.][§2 Nr.10 | Die im Böhmersweg zur Straßenseite hin ausgerichteten
Baukörper sind zu gliedern. Je 8,5 m Fassadenbreite muss
ein baulicher Rücksprung von mindestens 1,2 m Breite
und mindestens 2 m Tiefe erfolgen.][§2 Nr.11 | Entlang des Mittelwegs sind Schlafräume zur lärmabgewandten
Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume
in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie
Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.12 | Entlang des Mittelwegs ist für einen Außenbereich einer
Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten
Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen
wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum
Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten
Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen
Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung er reicht
wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen
Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) er -
reicht wird.][§2 Nr.13 | Entlang des Böhmerswegs auf dem Flurstück 589 und entlang
des Broderswegs auf dem mit „(A)“ bezeichneten Teil
des Flurstücks 442 der Gemarkung Harvestehude ist durch
geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel
Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel
verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen
oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen
sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen
insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die
es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel
bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der
Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche
Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten,
muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen
erreicht werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen
und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu
beurteilen.][§2 Nr.14 | Für den zu erhaltenden Einzelbaum ist bei Abgang eine
Ersatzpflanzung mit einem standortgerechten Laubbaum
mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen
in 1 m Höhe über dem Erdboden, vorzunehmen.][§2 Nr.15 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit
einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Sofern
Ersatzbaumpflanzungen erforderlich werden, muss der
Substrataufbau im Bereich der zu pflanzenden Bäume je
Baum auf einer Fläche von mindestens 12 m² mindestens
1 m betragen.][§2 Nr.16 | In den Baugebieten sind die bis zu 20 Grad flachgeneigten
Dachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.
Ausgenommen sind Flächen für Dachterrassen, für Belichtung
oder für die Aufnahme technischer Anlagen bis maximal
50 vom Hundert der Dachfläche.][§2 Nr.17 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege
sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem
Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten
und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in
vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen,
Rasengittersteine) herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 312]