• XPLAN_BP_PLAN_235e7dca-f08f-4f73-b11f-2d70e817f8e8

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_235e7dca-f08f-4f73-b11f-2d70e817f8e8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf44
    xpPlanDate
    • 1994-01-17
    name
    • Osdorf44
    internalId
    • 7e8c4ded-e700-4813-ae5f-3869785b792a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Osdorf 44 für den Geltungsbereich Eidechsenstieg - Glückstädter Weg - Flurstraße - Rugenbarg - Schafgarbenweg (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-18
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Entlang der Straßen Rugenbarg und Flurstraße einschließlich der Flurstücke 520, 2676 der Gemarkung Osdorf am Schafgarbenweg und des Flurstücks 5347 der Gemarkung Osdorf am Käferstieg sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten angelegt werden.][§2 Nr.3 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen. Außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.4 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Innerhalb der mit „(A)" bezeichneten Wohngebiete sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 45 Grad zulässig; für die Dachdeckung sind nur Dachpfannen zu verwenden. Die Breite von Dachgauben darf jeweils 1,5 m nicht überschreiten. Die Außenwände sind mit roten Ziegelsteinen zu verblenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
    plangeber
    • [Name: 220]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1994-01-17
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_46f8726c-25fa-42d4-a38c-aadc2333f3c8]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Osdorf19|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung