Der Bebauungsplan Osdorf 44 für den Geltungsbereich Eidechsenstieg - Glückstädter Weg - Flurstraße - Rugenbarg - Schafgarbenweg (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-08-18
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Entlang der Straßen Rugenbarg und Flurstraße einschließlich der Flurstücke 520, 2676 der Gemarkung Osdorf am Schafgarbenweg und des Flurstücks 5347 der Gemarkung Osdorf am Käferstieg sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten angelegt werden.][§2 Nr.3 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen. Außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.4 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Innerhalb der mit „(A)" bezeichneten Wohngebiete sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 45 Grad zulässig; für die Dachdeckung sind nur Dachpfannen zu verwenden. Die Breite von Dachgauben darf jeweils 1,5 m nicht überschreiten. Die Außenwände sind mit roten Ziegelsteinen zu verblenden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]