[§1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Altona-Altstadt40 vom 2. Oktober 1990 wird wie folgt geändert:
In § 2 Nummer 3 wird folgender Satz angefügt: „Weiterhin sind in den Kerngebieten Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 201, 203, 204, 205]