• XPLAN_BP_PLAN_24f32196-f333-4927-a29e-af057cfdb9ac

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_24f32196-f333-4927-a29e-af057cfdb9ac
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst1
    xpPlanDate
    • 2018-07-03
    name
    • Uhlenhorst1
    internalId
    • dd7101f6-f21f-4470-999c-d4f5f1fbdfde
    beschreibung
    • Schenkendorfstraße – Winterhuder Weg – Süd-Ostgrenze der Flurstücke 420, 263 und 265, Westgrenze des Flurstücks 265 der Gemarkung Uhlenhorst – Hebbelstraße
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 im mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 2 und 3 der Baunutzungsverordnung bis 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen um maximal 2 m durch Erker, Terrassen und Balkone ist zulässig. Balkone sind bis zu der Hälfte und Erker bis zu einem Drittel der Länge einer Fassadenseite zulässig. Balkone, Erker und Terrassen im Bereich der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Im mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie in den Untergeschossen befindliche Abstell-, Technik- und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Tiefgaragen müssen einschließlich Überdeckung unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.5 | Im Falle einer Neubebauung oder wesentlichen Änderung sind in den im mit „WA 2“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet gelegenen, denkmalgeschützten Gebäuden die Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zum Winterhuder Weg oder zur Schenkendorfstraße orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind die Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich sind bauliche Anlagen einschließlich Gründungselementen, Ankern, Brunnen, Grundwassermessstellen, Erdwärmeanlagen oder anderen Behelfen unterhalb einer Höhenlage von 2,50 m über Normalhöhennull nicht zulässig.][§2 Nr.8 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen und dauerhaft zu erhalten. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenund Wurzelbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Baumpflanzungen vorgenommen werden, muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen. Unter Gehwegen und befestigten Flächen, die über der Tiefgarage liegen, kann von der Mindestüberdeckung abgewichen werden.][§2 Nr.10 | Im mit „WA 1“ bezeichneten Wohngebiet ist das Dach des maximal viergeschossigen Gebäudes als Flachdach oder flach geneigtes Dach bis zu einer Neigung von 15 Grad auszubilden, wobei mindestens 80 vom Hundert mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen ist.][§2 Nr.11 | Im mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet ist für die Außenbeleuchtung nur die Verwendung von Lampentypen zulässig, die ein für Fledermäuse und Insekten wirkungsarmes Spektrum aufweisen (LED mit maximal 3000 Kelvin, nach unten abstrahlend). Gärten, Gehölze und umgebende Gebäude sind von direkter Außenbeleuchtung abzuschirmen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 414]
    plangeber
    • [Name: 414]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-07-03
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6a962458-b842-46a0-84b1-fa05945fd978]
    aendert
    • [Verbundener Plan: D288|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung][Verbundener Plan: TB25Blatt1|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 21.11.2017
    versionBauGBDatum
    • 2017-11-03
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung