• XPLAN_BP_PLAN_267a72d8-51cb-4a16-8c38-f25911827629

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_267a72d8-51cb-4a16-8c38-f25911827629
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Alsterdorf22-Winterhude22
    xpPlanDate
    • 2017-09-08
    name
    • Alsterdorf22-Winterhude22
    internalId
    • 1ead5183-0bfa-4754-806f-3857fcb7319d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Alsterdorf 22/Winterhude 22 für den Geltungsbereich nördlich der Hebebrandstraße, westlich der Gleise der S-Bahn-Linie S1 und östlich der U-Bahn-Linie U1 (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 407 und 408) wird festgestellt.
    kommentar
    • Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich gem. § 12 Abs. 3 Nr. 5 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Fassung vom 10. Mai 2007 (BGBl. S. 698), zuletzt geändert am 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298, 1303) des Verkehrsflughafens Hamburg Airport. Die untere Begrenzung dieses Schutzbereiches liegt im Plangebiet bei ca. 39,00 m ü. NHN.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Betriebshof Öffentlicher Personennahverkehr“ sind Verwaltungsgebäude, Wartungs- und Werkstattgebäude, Tankstellen, überdachte und nicht überdachte Fahrzeugabstellanlagen, Wasserstofflagerungs- und Wasserstoffproduktionsanlagen, Parkhäuser und Stellplatzanlagen mit den notwendigen Fahrflächen, Unterwerke sowie U-Bahn-Betriebsanlagen zulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet „Betriebshof Öffentlicher Personennahverkehr“ ist ein Überschreiten der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,6 durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, 1062), bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet sind Busabstellanlagen mit einer Überdachung herzustellen, ausgenommen hiervon sind Flächen der Werkstattabstellung.][§2 Nr.4 | Geringfügige Abweichungen von der Lage der festgesetzten Lärmschutzwände können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(K 1)“ und „(K 2)“ bezeichneten Flächen des Sondergebiets sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in den folgenden Tabellen angegebenen Emissionskontingente LEK weder tags (6 Uhr bis 22 Uhr) noch nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) über schreiten.Teilfläche LEK, Tag [dB(A)] LEK, Nacht [dB(A)] K 1 54 37 K 2 52 35 Für die folgenden angegebenen Richtungen erhöht sich das Emissionskontingent LEK für die Flächen (K 1) und (K 2) in den Tag- und Nachtzeiträumen um folgendes Zusatzkontingent: Richtungssektor für Teilflächen (Bezugspunkt: x = 3568047; y = 5942626) Sektor A zw. 0°/49° (0° im Norden rechtsdrehend) Zusatzkontingent [dB] Tag Zusatzkontingent [dB] Nacht K 1 6 15 K 2 8 20 Richtungssektor für Teilflächen (Bezugspunkt: x = 3568047; y = 5942626) Sektor B zw. 49°/133° (0° im Norden rechtsdrehend) Zusatzkontingent [dB] Tag Zusatzkontingent [dB] Nacht K 1 6 3 K 2 8 13 Richtungssektor für Teilflächen (Bezugspunkt: x = 3568047; y = 5942626) Sektor C zw. 133°/278° (0° im Norden rechtsdrehend) Zusatzkontingent [dB] Tag Zusatzkontingent [dB] Nacht K 1 6 13 K 2 8 15 Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691: 2006-12, Abschnitt 5 (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin; Auslegestelle: TU Hamburg-Harburg, Universitätsbibliothek sowie Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek TWI). Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.][§2 Nr.6 | Anlagen zur Wasserstofflagerung oder Wasserstoffproduktion sind bis zu einer Betriebsgröße mit einem erforderlichen angemessenen Abstand von maximal 90 m zu schutzwürdigen Nutzungen und nur in der mit „(A)“ bezeichneten Fläche zulässig.][§2 Nr.7 | Lärmschutzwände, die an die privaten Grünflächen angrenzen, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf den zur östlichen privaten Grünfläche gewandten Fassadenseiten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 8 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.9 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mindestens 85 vom Hundert (v. H.) der Fläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Verkehrssichere Bestandsgehölze sind in die Pflanzung zu integrieren. Für je 2 m² ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Alle 8 m ist ein großkroniger Baum zu pflanzen; die Abstände können verändert werden, wenn dies zur besseren Kronenentwicklung in Verbindung mit Bestandsgehölzen erforderlich ist.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind ergänzend zum vorhandenen, zu erhaltenden Baumbestand bezogen auf die Gesamtfläche mindestens 85 v. H. der Fläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Im Bereich der Pflanzungen ist für je 2 m² mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.11 | Die private Grünfläche mit Vormerkung „vorgesehene Oberflächenentwässerung“ ist naturnah zu gestalten und zu bepflanzen, eine Entwässerungsmulde ist mit belebter Bodenzone und bepflanztem Ufer auszubilden.][§2 Nr.12 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen für Personenkraftwagen (Pkw) ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Die zu pflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, und Heister eine Pflanzhöhe von mindestens 2 m aufweisen.][§2 Nr.14 | Für die An- und Ersatzpflanzungen sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich zu erhaltender Gehölze unzulässig.][§2 Nr.15 | Im Sondergebiet ist eine Gesamt-Mindestfläche von 15.000 m² Dachbegrünung auf Gebäuden und Überdachungen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen. Alternativ sind Wiesenflächen auf offenem Boden herzustellen.][§2 Nr.16 | Im Sondergebiet sind Fahrwege in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.17 | Ebenerdige Stellplätze für Pkw sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.18 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem Sondergebiet und den privaten Grünflächen – ausgenommen die private Grünfläche Dauerkleingärten – folgende außerhalb des Plangebietes liegende Flächen zugeordnet werden: Teile des Flurstücks 9904, Gemarkung Langenhorn, Bezirk Hamburg-Nord und Teile des Flurstücks 9908, Gemarkung Kirchwerder, Bezirk Bergedorf sowie die Flurstücke 14/3, 186/14, 187/14 und Teile der Flurstücke 14/5, 15/1, 15/5 und 16/1 der Gemarkung Tensfeld, Flur 5, in der Gemeinde Tensfeld, Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.][§2 Nr.19 | Im Sondergebiet sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln zum Beispiel in Form von Natrium- Niederdruck-, Natrium-Hochdruck- oder LED-Lampen auszustatten. Die Leuchtanlagen sind staubdicht auszuführen und nach oben und zu den inneren und äußeren Grünflächen hin abzuschirmen oder so herzustellen, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]
    plangeber
    • [Name: 407]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-09-08
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Name: Version vom 04.05.2017|Datum: 1990-01-23]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8dcd678f-8440-40ac-9210-f9de06d98a83]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung