Der Bebauungsplan Alsterdorf 22/Winterhude 22 für
den Geltungsbereich nördlich der Hebebrandstraße, westlich
der Gleise der S-Bahn-Linie S1 und östlich der U-Bahn-Linie
U1 (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 407 und 408) wird festgestellt.
kommentar
Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich gem. § 12 Abs. 3 Nr. 5 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Fassung vom 10. Mai 2007 (BGBl. S. 698), zuletzt geändert am 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298, 1303) des Verkehrsflughafens Hamburg Airport. Die untere Begrenzung dieses Schutzbereiches liegt im Plangebiet bei ca. 39,00 m ü. NHN.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Betriebshof
Öffentlicher Personennahverkehr“ sind Verwaltungsgebäude,
Wartungs- und Werkstattgebäude, Tankstellen,
überdachte und nicht überdachte Fahrzeugabstellanlagen,
Wasserstofflagerungs- und Wasserstoffproduktionsanlagen,
Parkhäuser und Stellplatzanlagen mit den notwendigen
Fahrflächen, Unterwerke sowie U-Bahn-Betriebsanlagen
zulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet „Betriebshof Öffentlicher Personennahverkehr“
ist ein Überschreiten der festgesetzten Grundflächenzahl
von 0,6 durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der
Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar
1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 4. Mai 2017
(BGBl. I S. 1057, 1062), bezeichneten Anlagen bis zu einer
Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet sind Busabstellanlagen mit einer Überdachung
herzustellen, ausgenommen hiervon sind Flächen
der Werkstattabstellung.][§2 Nr.4 | Geringfügige Abweichungen von der Lage der festgesetzten
Lärmschutzwände können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(K 1)“ und „(K 2)“ bezeichneten Flächen des
Sondergebiets sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen)
zulässig, deren Geräusche die in den folgenden Tabellen
angegebenen Emissionskontingente LEK weder tags
(6 Uhr bis 22 Uhr) noch nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) über schreiten.Teilfläche
LEK, Tag
[dB(A)]
LEK, Nacht
[dB(A)]
K 1 54 37
K 2 52 35
Für die folgenden angegebenen Richtungen erhöht sich
das Emissionskontingent LEK für die Flächen (K 1) und
(K 2) in den Tag- und Nachtzeiträumen um folgendes
Zusatzkontingent:
Richtungssektor für Teilflächen
(Bezugspunkt: x = 3568047;
y = 5942626)
Sektor A zw. 0°/49°
(0° im Norden rechtsdrehend)
Zusatzkontingent
[dB]
Tag
Zusatzkontingent
[dB]
Nacht
K 1 6 15
K 2 8 20
Richtungssektor für Teilflächen
(Bezugspunkt: x = 3568047;
y = 5942626)
Sektor B zw. 49°/133°
(0° im Norden rechtsdrehend)
Zusatzkontingent
[dB]
Tag
Zusatzkontingent
[dB]
Nacht
K 1 6 3
K 2 8 13
Richtungssektor für Teilflächen
(Bezugspunkt: x = 3568047;
y = 5942626)
Sektor C zw. 133°/278°
(0° im Norden rechtsdrehend)
Zusatzkontingent
[dB]
Tag
Zusatzkontingent
[dB]
Nacht
K 1 6 13
K 2 8 15
Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente
erfolgt nach DIN 45691: 2006-12, Abschnitt 5 (Bezugsquelle:
Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin; Auslegestelle:
TU Hamburg-Harburg, Universitätsbibliothek sowie
Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg,
Fachbibliothek TWI).
Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge
des jeweiligen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.][§2 Nr.6 | Anlagen zur Wasserstofflagerung oder Wasserstoffproduktion
sind bis zu einer Betriebsgröße mit einem erforderlichen
angemessenen Abstand von maximal 90 m zu
schutzwürdigen Nutzungen und nur in der mit „(A)“
bezeichneten Fläche zulässig.][§2 Nr.7 | Lärmschutzwände, die an die privaten Grünflächen
angrenzen, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu
begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze
zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf den zur östlichen privaten Grünfläche gewandten Fassadenseiten
sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand
mehr als 8 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden
mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m
Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.9 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
sind mindestens 85 vom Hundert (v. H.) der Fläche
mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und dauerhaft
zu erhalten. Verkehrssichere Bestandsgehölze sind in die
Pflanzung zu integrieren. Für je 2 m² ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Alle 8 m ist ein großkroniger Baum
zu pflanzen; die Abstände können verändert werden, wenn
dies zur besseren
Kronenentwicklung in Verbindung mit
Bestandsgehölzen erforderlich ist.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung
von Bäumen und Sträuchern sind ergänzend zum vorhandenen,
zu erhaltenden Baumbestand bezogen auf die
Gesamtfläche mindestens 85 v. H. der Fläche mit Bäumen
und Sträuchern zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Im Bereich der Pflanzungen ist für je 2 m² mindestens eine
Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.11 | Die private Grünfläche mit Vormerkung „vorgesehene
Oberflächenentwässerung“ ist naturnah zu gestalten und
zu bepflanzen, eine Entwässerungsmulde ist mit belebter
Bodenzone und bepflanztem Ufer auszubilden.][§2 Nr.12 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen für Personenkraftwagen
(Pkw) ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum
zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine
offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen
und zu begrünen.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind
standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden.
Die zu pflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang
von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem
Erdboden
gemessen, und Heister eine Pflanzhöhe von
mindestens 2 m aufweisen.][§2 Nr.14 | Für die An- und Ersatzpflanzungen sind bei Abgang
Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und
Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Geländeaufhöhungen
oder Abgrabungen sind im Kronenbereich
zu erhaltender Gehölze unzulässig.][§2 Nr.15 | Im Sondergebiet ist eine Gesamt-Mindestfläche von
15.000 m² Dachbegrünung auf Gebäuden und Überdachungen
mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau herzustellen. Alternativ sind Wiesenflächen
auf offenem Boden herzustellen.][§2 Nr.16 | Im Sondergebiet sind Fahrwege in wasserundurchlässigem
Aufbau herzustellen.][§2 Nr.17 | Ebenerdige Stellplätze für Pkw sind in wasser- und luftdurchlässigem
Aufbau herzustellen.][§2 Nr.18 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem Sondergebiet
und den privaten Grünflächen – ausgenommen die private
Grünfläche Dauerkleingärten – folgende außerhalb des
Plangebietes liegende Flächen zugeordnet werden: Teile
des Flurstücks 9904, Gemarkung Langenhorn, Bezirk
Hamburg-Nord und Teile des Flurstücks 9908, Gemarkung
Kirchwerder, Bezirk Bergedorf sowie die Flurstücke
14/3, 186/14, 187/14 und Teile der Flurstücke 14/5, 15/1,
15/5 und 16/1 der Gemarkung Tensfeld, Flur 5, in der
Gemeinde Tensfeld, Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.][§2 Nr.19 | Im Sondergebiet sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen
Leuchtmitteln zum Beispiel in Form von Natrium-
Niederdruck-, Natrium-Hochdruck- oder LED-Lampen
auszustatten. Die Leuchtanlagen sind staubdicht auszuführen
und nach oben und zu den inneren und äußeren
Grünflächen hin abzuschirmen oder so herzustellen, dass
direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden
werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]