• XPLAN_BP_PLAN_269337a6-240c-41b7-bfd4-1333b276386c

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_269337a6-240c-41b7-bfd4-1333b276386c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt61
    xpPlanDate
    • 1970-10-12
    name
    • Rahlstedt61
    internalId
    • e094a7db-dd18-47fd-8a86-7a0bde800484
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 61 für den Geltungsbereich Güstrower Weg — Bahnanlagen — Wandse — Nordgrenze des Flurstücks 382 der Gemarkung Neu-Rahlstedt — Parchimer Straße — Travemünder Stieg — Schmahlsweg — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 412 der Gemarkung Neu-Rahlstedt — Schweriner Straße — Rahlstedter Straße — Bruhnsallee — Westgrenze des Flurstücks 632 und Südgrenze des Flurstücks 630 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Wandse — über die Flurstücke 611 und 625, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 597 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Schweriner Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im reinen Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem Dach auf der Traufe zulässig. Im Kerngebiet sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Im allgemeinen Wohngebiet auf den Flurstücken 409, 410 und 412 der Gemarkung Neu-Rahlstedt kann ausnahmsweise ein Garagengeschoß ohne Anrechnung auf die Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet an der Schweriner Straße sind im Erdgeschoß nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten sowie sonstige Läden zulässig.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, unterirdische Kabel zu verlegen und zu unterhalten. Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 629 bis 633 der Gemarkung Alt-Rahlstedt an die Bruhnsallee und für den Anschluß der auf den Flurstücken 594 bis 597, 608 und 626 der Gemarkung Alt-Rahlstedt festgesetzten Gemeinschaftsgaragen an die neue Erschließungsstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Im Kerngebiet auf den Flurstücken 589/9, 593, 626, 627, 628 und 629 der Gemarkung Alt-Rahlstedt und 364, 365, 366, 367 und 377 der Gemarkung Neu-Rahlstedt sind auf dem Dach Stellplätze zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-10-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_802ef9a5-1028-4526-aea4-287c43c32c9c]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung