Der Bebauungsplan Wandsbek 50 für den Geltungsbereich Luetkensallee — Ahrensburger Straße — Kurfürstenstraße — Ziethenstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 508) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-10-05
texte
[§2 Nr.1 | Für das Neubaugebiet ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden. Kamine sind zulässig, sofern sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.][§2 Nr.2 | In dem mit „A" gekennzeichneten Wohngebiet südlich der Ahrensburger Straße sind Nebenanlagen mit Ausnahme eines Kinderspielplatzes unzulässig.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]